Zuchtgenehmigung muss nicht mehr sein – leider wurde das Gesetz 2012 geändert und den "Tiervermehrern" Tür und Tor geöffnet um durch Ahnungslosigkeit kranke Tiere zu züchten. Jeder darf-keiner muss mehr beringen- Krankheiten werden vererbt, weil nicht erkannt, es gibt keinen Nachweis mehr, woher ein Wellensittich stammt.


Ich habe die Zuchtgenehmigung + Sachkundeprüfung und halte mich an die Regeln, so wie es noch vor einem Jahr war: 

 

Bei vielen Wellensittichhaltern wird vielleicht einmal der Wunsch aufkommen, zu erleben wie die Tiere brüten und ihre Jungen aufziehen.

Allerdings ist das in Deutschland aufgrund der Psittakose-Verordnung genehmigungspflichtig!

Das bedeutet, man muss,  auch wenn man die Küken behalten will und nur „einmal“ so etwas erleben möchte, den langen Weg zur Zuchtgenehmigung gehen , ansonsten macht man sich strafbar und kann mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

 

Zuerst kommt der Amtstierarzt und schaut sich die Haltungsbedingungen an. Die Tiere müssen artgerecht gehalten sein, die Käfigmaße müssen stimmen (bei einem Paar mindestens 100x50x50 mit Freiflug), es muss ein desinfizierbarer  Quarantäneraum vorhanden sein, den nur eine Person in steriler Kleidung betreten und verlassen kann Zudem ist in diesem Raum ein Wasseranschluss nötig. Andere Personen aus der Familie dürfen diesen Raum nicht nutzen, falls der Verdacht des Psittakose besteht und ein betroffenes Tier in diesem Raum untergebracht ist.

 

Sind diese Haltungs-Voraussetzungen erfüllt, beantragt man einen Termin zur Sachkundeprüfung beim Veterinäramt. Dort werden die Kenntnisse über die Psittakose-Verordnung, Tierseuchengesetz und  Tierschutz genauestens überprüft. Auch werden Fragen über Haltung, Brut und Aufzucht gestellt, sowie über die Führung des Zucht- und Nachweisbuchs und der Beringungpflicht.

 

Was ist Psittakose und warum wird es so streng gehandhabt ?

 

Die Psittakose ist eine Infektionskrankheit, die auf den Menschen übertragen werden kann und bei Nichtbehandlung eventuell zum Tode führt.

 

Allein bei dem Verdacht eines Psittakosefalls, wird der komplette Stamm des Züchters überprüft,  kein Vogel darf den Bestand verlassen und auch kein neues Tier dazu kommen.

Um überhaupt zu erfahren, woher der betroffene Vogel stammt, besteht eine Beringungspflicht. Anhand des Rings kann der Züchter ermittelt werden, dieser wiederum muss durch führen eines Nachweisbuchs (in dem jeder Vogel mit Ringnummer aufgeführt sein muss) angeben können, an wen (z.B.  welche Zoohandlung, welche private Familie) das Tier abgegeben wurde.

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